Was ist die BAFA?

Beginnen wir mit den grundsätzlichen Informationen. Was genau ist die BAFA überhaupt? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – ist eine Bundesbehörde des Bundesinnenministeriums für Wirtschaft und Energie. Folglich geht es in diesem Blogpost um ein Förderprogramm des Staates für erneuerbare Energien. Das besagte Programm ist ein Versuch des Staates, grünen Strom zugänglicher und beliebter zu machen.
Dadurch, dass es sich hierbei um ein staatlich gefördertes Programm handelt, müssen die Zuschüsse der BAFA, im Gegensatz zu den Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz: KfW – nicht zurückgezahlt werden. Als nächstes gilt es, die harten Fakten zu klären.

Was wird gefördert?

Gefördert werden regenerative Energiesysteme wie:

  • Biomasse (z.B. Pelletheizung)
  • Solarthermie
  • Wärmepumpen
    (Erdwärmepumpen,Luft-Wasser-Wärmepumpen, Grundwasserwärmepumpen)
  • Gas-Hybrid-Lösungen
  • „Renewable-Ready“ Gas-Brennwertheizungen
    dies sind Gasheizungen, deren Technologie-Komponente zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien erst später (jedoch aber max. 2 Jahre nach Einbau der Gasheizung) ergänzt wird.

Was wird nicht gefördert?

  • Grob gesagt alles, was mit Öl zu tun hat. Wenn die Öl-Heizung jedoch um einen erneuerbaren Teil ergänzt wird, kann der Teil abgesetzt werden, solange die Kosten nicht auf einer Rechnung sind.
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus diesen erneuerbaren Energien (z.B. Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik)
  • Solarkollektoranlagen ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z.B. Schwimmbadabsorber)
  • Luftgeführte Pelletöfen
  • Luft-Luft-Wärmepumpen
  • Gas-Brennwert-Heizungen, die keine erneuerbare Energie miteinbeziehen

Wie viel wird gefördert?

  • Biomasse 35%
  • Wärmepumpe 35%
  •  Solarthermie bis zu 30%
  • Gas-Hybrid 30%
  • Renewable-Ready 20%
    Bei Austausch eines alten Ölgerätes noch je +10%

Für eine Anrechnung der zusätzlichen 10% für den Austausch Ihrer Ölheizung, muss diese nicht mehr in Betrieb, aber noch fest installiert sein.

Wie kann man einen Antrag auf BAFA-Förderung stellen?

Zunächst ist es wichtig, dass der Antrag auf BAFA-Förderung unbedingt vor Vertragsschluss gestellt werden muss. Bestenfalls geschieht die Antragsstellung online, da sonst möglicherweise eine Bearbeitungsgebühr fällig wird.
Dennoch ist die vorhergehende Planung des Projekts in Ordnung und sogar empfehlenswert, da der Antrag bereits eine Kostenplanung beinhaltet. Wichtig ist hierbei, dass die BAFA mögliche Mehrkosten nicht berücksichtigt. Sollte der Endpreis jedoch niedriger liegen, als der geplante, muss die Differenz vom Antragssteller zurückgezahlt werden. Dies ist allerdings ohne weiteres möglich. Ein Risikopuffer ist also in jedem Falle empfehlenswert.

Gleichzeitig ist die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson, beispielsweise eines Handwerkers, Nachbarn oder Verwandten möglich. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass die BAFA in diesem Fall nur mit der oder dem Bevollmächtigten spricht. Dazu ist das Bevollmächtigungsformular auf der Website auszufüllen.

Um einen erfolgreichen Antrag auf BAFA-Förderung zu stellen, bestehen je nach Alter der Heizung verschiedene Voraussetzungen. Obwohl es generell kein Mindestalter für förderfähige Heizungen gibt, gilt eine Heizung, die jünger als zwei Jahre ist, als Neubau. In diesem Fall herrschen andere Regelungen. So wird beispielsweise der Einbau einer Fußbodenheizung nicht mitfinanziert. Stattdessen werden nur die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung stehen, gefördert.

Das Heranziehen eines Energieberaters ist zwar keine Pflicht, jedoch in jedem Fall ratsam! Nur so lässt sich sicherstellen, dass Sie die optimale Lösung für Ihr Haus und Ihre finanziellen Mittel finden.

Alle Anlagen, bis zu 20 kWel werden als Mini-Kraft-Wärme-Anlagen (Mini-KWK) geführt.
Nach Antragsstellung wird von der BAFA überprüft, ob alle Voraussetzungen für den Betrieb einer Mini-KWK (Kraft-Wärme-Anlage) erfüllt sind. Das Ende der Frist, um eine KWK- Anlage anzumelden, ist der 31. Dezember 2020. Vorher können Sie in einem 16-schrittigen Verfahren, ihre Mini-KWK online beantragen.

Der Nennwärmeleistung sind jedoch keine Grenzen gesetzt.

Finanzielles: Wie viel spare ich tatsächlich?

Kommen wir nun zu der großen unbeantworteten Frage: Wie viel spare ich tatsächlich? Die maximale Förderung einer Mini-KWK beträgt 3.500€.

Generell sind die förderfähigen Kosten jedoch begrenzt. Für ein Wohnhaus werden maximal 50.000€ an Fördergeldern zur Verfügung gestellt, für Nichtwohngebäude maximal 3,5 Mio.€.
Zudem ist die Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, solange die Summe der Kredite und Zuschüsse nicht die Kosten übersteigt.

In unserer Beispielrechnung zeigen wir Ihnen, wie Sie beim Einbau einer Wärmepumpe inklusive Austausch einer alten Öl-Anlage durch uns mit Kombination der BAFA-Förderung sparen können.

Beispielrechnung mit alter Ölheizung

Unser Festpreis:

 20.495,00.- Euro (inkl. Montage & MwSt.)
– 9.222,75.- Euro  (-45 %) Abzgl. BAFA Förderung alter Öl-Anlage
= 11.272,25.- Euro (Eigene Investitionssumme)