Wie kann man einen Antrag auf BAFA-Förderung stellen?
Zunächst ist es wichtig, dass der Antrag auf BAFA-Förderung unbedingt vor Vertragsschluss gestellt werden muss. Bestenfalls geschieht die Antragsstellung online, da sonst möglicherweise eine Bearbeitungsgebühr fällig wird.
Dennoch ist die vorhergehende Planung des Projekts in Ordnung und sogar empfehlenswert, da der Antrag bereits eine Kostenplanung beinhaltet. Wichtig ist hierbei, dass die BAFA mögliche Mehrkosten nicht berücksichtigt. Sollte der Endpreis jedoch niedriger liegen, als der geplante, muss die Differenz vom Antragssteller zurückgezahlt werden. Dies ist allerdings ohne weiteres möglich. Ein Risikopuffer ist also in jedem Falle empfehlenswert.
Gleichzeitig ist die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson, beispielsweise eines Handwerkers, Nachbarn oder Verwandten möglich. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass die BAFA in diesem Fall nur mit der oder dem Bevollmächtigten spricht. Dazu ist das Bevollmächtigungsformular auf der Website auszufüllen.
Um einen erfolgreichen Antrag auf BAFA-Förderung zu stellen, bestehen je nach Alter der Heizung verschiedene Voraussetzungen. Obwohl es generell kein Mindestalter für förderfähige Heizungen gibt, gilt eine Heizung, die jünger als zwei Jahre ist, als Neubau. In diesem Fall herrschen andere Regelungen. So wird beispielsweise der Einbau einer Fußbodenheizung nicht mitfinanziert. Stattdessen werden nur die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung stehen, gefördert.
Das Heranziehen eines Energieberaters ist zwar keine Pflicht, jedoch in jedem Fall ratsam! Nur so lässt sich sicherstellen, dass Sie die optimale Lösung für Ihr Haus und Ihre finanziellen Mittel finden.
Alle Anlagen, bis zu 20 kWel werden als Mini-Kraft-Wärme-Anlagen (Mini-KWK) geführt.
Nach Antragsstellung wird von der BAFA überprüft, ob alle Voraussetzungen für den Betrieb einer Mini-KWK (Kraft-Wärme-Anlage) erfüllt sind. Das Ende der Frist, um eine KWK- Anlage anzumelden, ist der 31. Dezember 2020. Vorher können Sie in einem 16-schrittigen Verfahren, ihre Mini-KWK online beantragen.
Der Nennwärmeleistung sind jedoch keine Grenzen gesetzt.